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Förderung durch die DRF Stiftung Luftrettung

Über die DRF Stiftung Luftrettung

Die DRF Stiftung Luftrettung ist alleiniger Aktionär der DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG und überwacht deren operative Arbeit. Gemäß ihrer Satzung sorgt sie für die Verbesserung der weltweiten Notfallversorgung und medizinischen Hilfe, insbesondere durch Luftfahrzeuge, sowie durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf dem Gebiet der Notfallmedizin und deren Einsatz in der Luftrettung.

Stiftungsförderung

Mit der Stiftungsförderung will die DRF Stiftung Luftrettung die Erforschung und Entwicklung innovativer Methoden, neuer Konzepte und Systeme im Bereich der präklinischen Notfall- und Rettungsmedizin, insbesondere in der Luftrettung, fördern. Ziel dieser Maßnahmen ist die Optimierung der Versorgung in der luftgestützten Notfallmedizin, die Erhöhung der Patientensicherheit sowie die Steigerung von Effektivität und Effizienz in Luftrettungsunternehmen.

Antrag auf Förderung

Organisationen, Unternehmen oder natürliche Personen können Anträge zur Förderung ihrer Projekte bei der DRF Stiftung Luftrettung einreichen. Näheres zu Voraussetzungen, Themen und Formaten erfahren Sie im Folgenden.

Kontakt
DRF Stiftung Luftrettung
DRF Stiftung Luftrettung
DRF Stiftung Luftrettung

Rita-Maiburg-Straße 2
70794 Filderstadt
E-Mail: forschungsfoerderung@drf-luftrettung.de

Wichtige Fragen zur Projektförderung

 

  • Wer kann einen Projektantrag stellen?

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie natürliche Personen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem deutschsprachigen Raum und der Europäischen Union.

  • Wie verläuft das Antragsverfahren?

    Projektideen werden ausschließlich als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung@drf-luftrettung.de entgegengenommen. Für die Einreichung ist das Formular „Unterlagen zur Projektidee“ (siehe Download) zu verwenden.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Der Förderungsempfänger muss den schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Inhalten vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit gestellt haben. Die Projektergebnisse müssen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.

Ablauf

Von der Projektidee bis zur Projektförderung

  • Einreichung des Projekts anhand des Formulars „Unterlagen zur Projektidee“ (s. Download). 
  • Nach Prüfung der Projektidee informieren wir Sie über die generelle Förderungsmöglichkeit Ihres Projekts und senden Ihnen ggf. die Unterlagen für den Förderungsantrag zu.
  • Einreichung des Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen (s. weitere Informationen, benötigte Unterlagen).
  • Prüfung des Antrags durch das Fördergremium der DRF Stiftung Luftrettung.
  • Bei einem positiven Bescheid erfolgt der Abschluss eines Förderungsvertrags.

Downloadbereich

  • Geförderte Themen

    Die DRF Stiftung Luftrettung fördert Studien, Projekte, präklinische Untersuchungen bzw. innovative Versorgungsforschung mit Bezug zur Notfall- und Intensivmedizin (vor allem luftgestützt), insbesondere aus den folgenden Bereichen:

    • Cardiopulmonale Reanimation
    • Traumaversorgung
    • Pädiatrische Notfälle
    • Versorgung neurologischer und kardiologischer Krankheitsbilder
    • Intensiv- und Spezialtransporte (Neonatologie, Kinder, Organersatzverfahren, Organe und Organentnahmeteams)
    • Spezielle Interventionsverfahren in der Notfallmedizin
    • Neue technologische Prinzipien und Verfahren in der notfall- und/oder intensivmedizinischen Diagnostik und Behandlung
    • Patientensicherheit
    • Medizinische Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
    • Netzwerkbildung
    • Kommunikationstechniken im Bereich der Notfallmedizin und des Rettungswesens (Telemedizin, Digitalmedizin)
    • Besondere Rettungsformen (Windenrettung, Bergrettung, Wasserrettung, …)
    • Allgemeine Ausbildungsunterstützung im Bereich Luftfahrt, Luftfahrttechnik, Medizin, Notfallversorgung etc.
    • Medizinische Einsatztaktik/Versorgung bei Großeinsatzlagen (MANV, Katastrophen, Terror- und Amoklagen)
    • Versorgungforschung und Trendanalysen: z.B.
      • Auswirkungen des demographischen Wandels auf die notfallmedizinische Versorgungslage
      • Auswirkung der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens
      • Einbindungsmöglichkeiten autonomer Systeme, Robotics und AI
    • Anwendung von Drohnen/ unbemannten Luftfahrzeugen
  • Zulässige Formate

    Zu den förderungswürdigen Formaten gehören:

    • Klassische Projektförderung
    • Mitwirkung in Projekten externer Einrichtungen (z.B. Universitäten)
    • Publikationen
    • Bachelor- / Masterarbeiten
    • Dissertationen
    • Stiftungsprofessuren
    • Start-up-Förderung und -Beteiligung
    • Entsendung von Mitarbeitern zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildung
  • Finanzielle Förderung

    Das Gesamt-Fördervolumen wird jährlich durch den Stiftungsvorstand festgelegt. Die Förderung kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die abschließende Höhe der Förderung ist generell durch den im Rahmen der Projektabrechnung nachzuweisenden tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.

    Für die Berechnung der förderfähigen Kosten werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Die förderfähigen Kosten sind durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch.

  • Benötigte Unterlagen

    Der Förderungsantrag muss folgende Unterlagen enthalten:

    • Kurze, möglichst aussagefähige Zusammenfassung des Projekts mit Nutzwertanalyse.
    • Ausführliche Projektbeschreibung (inkl. Projektpartner, Zeitrahmen und Verwertbarkeit).
    • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (Gliederung nach Personalmitteln, laufenden Sachmitteln, einmaligen Sachmitteln) inklusive Kostenvoranschlag.
    • Literaturverzeichnis, ggf. bereits erfolgte Voruntersuchungen und Studien sowie eigene Vorarbeiten zum Thema (evtl. eigene Publikationsliste).
    • Sofern erforderlich: positiver Bescheid einer Ethikkommission.

    Bitte verwenden Sie für die Erstanfrage das Formular „Unterlagen zur Projektidee“.

  • Fristen

    Projektanträge sind jederzeit möglich und werden nach dem „first come – first served“-Prinzip begutachtet. Die Bearbeitungszeit zwischen Antragseingang und Bescheid des Fördergremiums kann bis zu 6 Monate betragen.