Rettungsassistenten, die neu zur DRF Luftrettung kommen, werden zum Hems-Crew-Member (HCM) geschult. Durch diese Zusatzqualifikation können sie den Piloten bei der Navigation und der Luftraumbeobachtung unterstützen. Die Grundausbildung umfasst eine Woche Theorieunterricht und eine Woche Praxis auf dem Hubschrauber. Im theoretischen Teil werden Fragen des Luftrechts, Wetterkunde, Navigation und Hubschraubertechnik behandelt. Der praktische Teil findet vorzugsweise an der Station statt, an der der Rettungsassistent arbeiten wird. Hier wird er mit der Arbeit im Rettungshubschrauber und insbesondere den Sicherheitsvorschriften bekannt gemacht.
NACHGEFRAGT
Mit dem "Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten" wurde 1989 erstmals eine rechtliche Grundlage für den Beruf geschaffen. Zuvor gab es im deutschen Rettungsdienst lediglich Rettungssanitäter, die den Status eines Hilfsarbeiters hatten.
Alle fest angestellten Rettungsassistenten, die für die DRF Luftrettung tätig sind, ob in Hubschraubern oder in den Ambulanzflugzeugen, sind verpflichtet einmal im Jahr an einer Pflichtfortbildung teilzunehmen, doch auch zahlreiche nicht fest angestellte Rettungsassistenten nutzen das Angebot der DRF Luftrettung. Die Kurse beinhalten Schulungsteile zu verschiedenen – auch luftrettungsspezifischen - Themen. Hierzu gehören zum Beispiel Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Medizin, Hygienefragen und bildungspolitische Themen. Ein weiterer Bereich umfasst das Crew Ressource Management. Hier wird beispielsweise die Zusammenarbeit und Kommunikation im Team trainiert.