Es íst ein gutes Gefühl, über den Tag hinaus Gutes zu tun.
Der eine macht es, weil er im Leben Erfolg hatte und davon etwas zurückgeben möchte. Der andere aus Dankbarkeit z. B. nach einer überstandenen Lebenskrise. Und so mancher auch, weil er persönlich die Arbeit der DRF Luftrettung erfahren hat: Sie alle haben die Entscheidung getroffen, per Testament Leben retten zu wollen.
Die Frage „Was wird aus meinem Erbe?“ beschäftigt viele Menschen. Oft bereits mitten im Leben. Wer keine oder keine geeigneten Erben hat und möchte, dass sein Nachlass eines Tages in richtige Hände kommt, trifft beizeiten seine Entscheidungen. Für die testamentarische Berücksichtigung der DRF Stiftung Luftrettung, sprechen viele gute Gründe. Vor allem aber die Tatsache, dass jeder in die Situation kommen kann, in der die DRF Luftrettung lebensrettend sein kann.
Sie können im Testament die Zuwendung eines Geldbetrages oder einer bestimmten Sache für die DRF Stiftung Luftrettung festlegen.
Sie können die DRF Stiftung Luftrettung als Erbin oder Miterbin einsetzen. Wenn Ihr Erbe in die DRF Stiftung Luftrettung fließt, besteht die Gewissheit, dass es dauerhaft erhalten bleibt, der Luftrettung dient und Leben rettet.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen und führen sie in Ihrem Sinne sorgfältig und gewissenhaft aus. Von der Bestattung, der zukünftigen Grabpflege über die Haushaltsauflösung – immer unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Auflagen.
Die DRF Stiftung Luftrettung ist als gemeinnützig anerkannt und daher von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit. Deshalb kommen Ihre Zuwendungen ohne Abzüge der DRF Luftrettung zugute.
Um noch stärker auf das Thema Testamentsspende aufmerksam zu machen, hat die DRF Luftrettung ein entsprechendes Anzeigenmotiv entwickelt. In der Rubrik Fülleranzeigen finden Sie dieses in 4c und sw als hochauflösende PDF-Datei zum Download.