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Testamentsspende

Ihr Testament kann Leben retten

Die Kosten der Luftrettung werden im bundesweiten Durchschnitt nicht vollständig durch die Krankenkassen getragen. Den Rest der Finanzierung verdanken wir Menschen, die die Luftrettung unterstützen, sei es durch Förderbeiträge und Spenden oder indem sie die DRF Luftrettung als Erbin einsetzen.

Wenn Menschen die DRF Luftrettung in ihrem Erbe bedenken möchten, müssen sie dies rechtzeitig in ihrem Testament verankern. Eine andere Form der Unterstützung ist die Zustiftung. Diese kann bereits zu Lebzeiten eingerichtet werden, das Stiftungskapital fließt in die DRF Stiftung Luftrettung. Damit bleibt das Erbe erhalten, die Erlöse dienen der langfristigen Sicherung und dem Ausbau der Luftrettung. Weiterführende Informationen können Sie in der Rubrik Spender auf dieser Website abrufen.

Um noch stärker auf das Thema Testamentsspende aufmerksam zu machen, hat die DRF Luftrettung ein entsprechendes Anzeigenmotiv entwickelt. Über diese Anzeige möchte die DRF Luftrettung die Themen Testament und Erbregelung in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Hier finden Sie unser Anzeigenmotiv in 4c und sw als hochauflösende PDF-Datei zum Download.


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