
Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute
Plötzliche Probleme beim Sprechen, Lähmungen von Gliedmaßen, ein hängender Mundwinkel oder Sehstörungen – das sind mögliche Anzeichen für einen Schlaganfall. Er ist der häufigste Grund für Behinderungen im Alter und die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Doch trifft ein Schlaganfall nicht nur ältere Menschen. Auch junge Menschen und sogar Kinder können betroffen sein.
Bei einem Schlaganfall wird durch eine Durchblutungsstörung die Sauerstoffversorgung im Gehirn unterbrochen, dadurch sterben Nervenzellen ab. Wenn sich die ersten Folgen eines Schlaganfalls bemerkbar machen, benötigt der Betroffene so schnell wie möglich notärztliche Hilfe. „Wer Zeuge eines Schlaganfalls wird, sollte sofort den Notruf wählen. Jede Minute zählt, um Folgeschäden zu verhindern!“, betont Dr. Gregor Lichy, Hubschraubernotarzt der DRF Luftrettung. Denn durch schnelles Handeln und einen frühen Beginn der medizinischen Versorgung können unter Umständen Gehirnzellen vor dem Absterben bewahrt werden. Damit erhöht sich die Chance, dass die Folgen eines Schlaganfalls milder ausfallen.
Die Besatzungen der DRF Luftrettung starten über 100 Mal am Tag zu oft lebensrettenden Einsätzen. Dabei erleben sie täglich, dass es bei Schlaganfällen auf jede Minute ankommt. Alarmieren die Rettungsleitstellen die Luftretter zu einem Einsatz, sind sie mit ihren rot-weißen Hubschraubern innerhalb von zwei Minuten in der Luft. Einsatzorte im Umkreis von 60 Kilometern können sie in maximal 15 Minuten erreichen. Nach der medizinischen Versorgung vor Ort können Notfallpatienten an Bord der fliegenden Intensivstationen schnellstmöglich in Spezialkliniken transportiert werden.
Die Symptome bei einem Schlaganfall
- • Seh- und Hörstörungen, Schwindel, Übelkeit oder Orientierungsstörungen können Anzeichen für einen Schlaganfall sein.
- • Halbseitige Lähmungen an Armen und Beinen sowie Gesichtslähmungen, beispielsweise ein herunter hängender Mundwinkel oder Augenlid, sind erste Warnsignale. Falls diese nur für kurze Zeit und schwach ausgeprägt auftreten, suchen Sie umgehend einen Neurologen auf.
- • Sprachstörungen, zum Beispiel Schwierigkeiten, Sätze zu formulieren oder einfache Wörter zu verstehen, sowie starke Schluckbeschwerden, die beim Trinken zum Ersticken führen können, sind weitere Symptome für einen Schlaganfall.
So verhalten Sie sich richtig
- • Wenn Sie einen potentiellen Schlaganfall beobachten, setzen Sie sofort einen Notruf unter der bundesweiten Alarmnummer 112 ab und leisten Sie Erste Hilfe, indem Sie die Atmung kontrollieren und gegebenenfalls Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen.
- • Wenn der Betroffene ansprechbar ist, lagern Sie ihn bequem und mit erhöhtem Oberkörper. Polstern Sie gelähmte Körperteile.

Senken Sie Ihr Schlaganfall-Risiko
Unser Körper ist nicht für Trägheit geschaffen. Er braucht Bewegung, um gesund zu bleiben. Dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, an Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht oder Stoffwechselstörungen zu erkranken. Gemeinsam mit Bewegungsmangel, Rauchen und Alkohol kann dies zur sogenannten Arteriosklerose führen. Dabei entstehen Ablagerungen an den Innenseiten von Gefäßwänden, es bilden sich Blutgerinnsel, die sich lösen können und in kleine Hirnarterien geschwemmt werden. Dort kommt es zum Gefäßverschluss, wenn nicht frühzeitig Vorsorge getroffen wird, zum Beispiel mit folgenden Maßnahmen:
- Ernähren Sie sich möglichst ausgewogen und regelmäßig (Obst, Gemüse, Vollkornprodukte, Fisch); leichte mediterrane Gerichte sind schnell zubereitet.
- Vermeiden Sie schwere und gehaltvolle Mahlzeiten am Abend.
- Trinken Sie ausreichend Flüssigkeit (möglichst ohne Zucker und Alkohol) über den Tag verteilt.
- Erledigen Sie kurze Wege zu Fuß.
- Erklimmen Sie Etagen über die Treppe anstatt mit dem Aufzug.
- Verzichten Sie auf Alkohol und Zigaretten.
- Treffen Sie auch auf rechtlicher Seite Vorsorge zum Beispiel mit einer Vorsorge-Vollmacht: Sie bevollmächtigt im Falle einer Notsituation eine Person, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. So eine Legitimation setzt jedoch unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus, da dieser an Stelle des Vollmachtgebers entscheiden und rechtsgültige Unterschriften leisten darf. Selbst Kinder und Ehepartner müssen vorher legitimiert worden sein.
- Die Vorsorgevollmacht muss nicht notariell aufgesetzt und beglaubigt sein, empfehlenswert ist es jedoch. Wie bei notariellen Angelegenheiten generell üblich, richten sich die Kosten nach dem Geschäftswert, in dem Fall nach dem vorhandenen Vermögen des Vollmachtgebers. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.