Im Ausland bewährt
In Deutschland ist der Instrumentenflug für Rettungshubschrauber derzeit nur ab einer gewissen Höhe erlaubt. Der Grund: Erst ab dieser Höhe werden Luftfahrzeuge in der Regel vom Radar der Flugüberwachung erfasst. Unterhalb dieser definierten Grenze ist der Sichtflug für die Piloten Pflicht. Ist die so genannte Wolkenuntergrenze zu niedrig, dürfen die Hubschrauber daher nicht starten. Bei Nacht gelten sogar noch strengere Werte: Befinden sich Wolken in einer Höhe von weniger als 1.200 Fuß (rund 400m), ist ein Start der Hubschrauber derzeit nicht erlaubt. Mit dem PinS-Verfahren sollen die erforderliche Höhe der Wolkenuntergrenze auf die Hälfte des aktuellen Minimums reduziert und somit deutlich mehr Einsätze bei schlechteren Wetterbedingungen ermöglicht werden.
Damit das Verfahren in Deutschland genutzt werden kann, ist nach Informationen aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine Beantragung durch die Bedarfsträger über das jeweilige Bundesland notwendig. Sobald ein solcher Antrag im Bundesverkehrsministerium vorliegt, kann dieses mittels einer Durchführungsverordnung die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit der Prüfung beauftragen und nach positiver Einschätzung das Verfahren festsetzen. Diese Beantragung der Bundesländer steht derzeit noch aus. In anderen europäischen Ländern hat sich die Technik bereits bewährt, zum Beispiel bei unseren Nachbarn in Dänemark. Dort wird das Verfahren seit 2015 angewandt. In Norwegen und der Schweiz wird damit bei schlechter Sicht seit 2006 bzw. 2011 mit PinS-Verfahren geflogen.
Pilotprojekt für Deutschland
Die DRF Luftrettung plant, für das PinS-Verfahren ein Pilotprojekt aufzusetzen. Im Fokus stehen dabei Flüge zu Notfalleinsätzen auf den Inseln und Halligen sowie Notfallverlegungen zwischen verschiedenen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein. Ein erster Förderantrag für das Projekt wurde abgelehnt. Die DRF Luftrettung ist dennoch entschlossen, den PinS-Ansatz voranzutreiben. Von diesem Projekt profitiert nicht nur die genannte Modellregion, nach erfolgreicher Etablierung ist es auf ganz Deutschland erweiterbar und kann so einen entscheidenden Beitrag zu einer gesteigerten Verfügbarkeit der Luftrettung und Verbesserung der Notfallversorgung leisten. Die Hubschrauber könnten dann noch häufiger zum Einsatz kommen, weil die Grenzen bezüglich Sichtweite und Wolkenhöhe entsprechend reguliert werden.
Insbesondere in schwer zugänglichen oder infrastrukturell schwach erschlossenen Regionen, etwa an der Küste und in ländlichen oder den Gebirgsregionen, bedeutet PinS einen weiteren Zeitvorteil bei der Versorgung von Patienten und erlaubt damit auch Notfallpatienten in diesen Regionen eine zeitgerechte Anbindung an die Gesundheitsversorgung, die sie ihrem Krankheitsbild entsprechend benötigen. Ziel des angestrebten Pilotprojektes ist es deshalb, ein für alle nutzbares Verfahren zu etablieren, das in das Luftfahrt-Handbuch aufgenommen wird. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll dann für Anflüge verantwortlich sein – alle Organisationen der Luftrettung könnten dieses Verfahren damit nutzen.
Höchste Kompetenz und umfassendes Know-how
Die rot-weißen Luftretter stehen in den Startlöchern für dieses Projekt: Wir betreiben zahlreiche hochmoderne Hubschrauber, die für das Verfahren ausgestattete sind - die höchste Anzahl in Deutschland. Viele unserer Piloten sind bereits jetzt so gut ausgebildet, dass sie für das Verfahren qualifiziert sind. Wir verfügen über sehr große Erfahrung im konventionellen Instrumentenflug – gerade in der Nacht. Europaweit gelten wir als führender Experte beim Thema Nachtflug, mit den meisten Flugstunden unter den zivilen Betreibern bei Dunkelheit.